Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde der Kreis der Organisationen und Einrichtungen, denen eine Spendenbegünstigung erteilt werden kann, bedeutend erweitert. Neben den bereits bisher begünstigten humanitären Organisationen kann auch Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen, behördlich genehmigte Tierheimen, eine Spendenbegünstigung erteilt werden.
Daneben sind auch freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände ab 2012 spendenbegünstigt.
Alle begünstigten Spendenempfänger werden derzeit auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at veröffentlicht.
Mit dem Link am Ende können Sie auf der Homepage des BMF nachprüfen, ob ihr Spendenempfänger begünstigt ist und u.a. auch nachlesen, welche Maßnahmen von Ihnen zu treffen sind, um die Spenden absetzen zu können.