Laut jüngsten Medienberichten soll ab Juli 2014 ein sogenannter „Handwerkerbonus“ eingeführt werden. Demnach sollen Private die Rückerstattung der Vorsteuer aus Handwerkerleistungen von bis zu EUR 600 Vorsteuer/Jahr beantragen können. Gefördert werden sollen nur die Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung des eigenen Wohnraums im Inland. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit im BMF in Ausarbeitung, eine gesetzliche Regelung soll im März 2014 im Parlament beschlossen werden.