- Änderungen für Vereine und Unternehmer
- Registrierkassen mit techn. Sicherheitslösung ab 01.04.2017
- Einkünfte von Aushilfskräften
- Änderungen für Feste
- Begünstigungen für Umsätze bis 30.000,00
- Jährliche Fristen für Steuerpflichtige per 30.09.
- Jahresabschluss Firmenbucheinreichung
- Vorsteuerrückerstattung innerhalb der EU
- ESt- und KSt-Vorauszahlungen herabsetzen
- Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen
- Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung
- Befreiung für Neugründer
- Neugründer werden befristet von Lohnabgaben befreit
- Wer gilt als Neugründer
- Abzugsfähigkeit von bestimmten Zahlungen
- Spenden an Organisationen
- BFG-Entscheidung zu Basilika Mariazell
- Erhalt einer elektronischen Rechnung
- Voraussetzungen
- Zustimmung durch Empfänger erforderlich
- Strafbefreiung bei Selbstanzeige
- Straffreiheit nur bei rechtzeitiger Selbstanzeige
- Strafe trotz Selbstanzeige
- Den Mittbewerbern einen Schritt voraus
- Bewertung von Sachbezügen
- Dienstwagen
- Mobiltelefon
- Parkplatz
- Unverzinsliche Gehaltsvorschüsse und Arbeitnehmerdarlehen
- Wohnung
- Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen bei Sportlern
Archiv für den Monat: Juli 2016
Klienteninformation 07/2016
- Finanz muss eine Schätzung begründen
- Laut Bundesabgabenordnung darf die Behörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung schätzen, wenn sich diese nicht ermitteln oder berechnen lassen.
- Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
- Schenkungen müssen gemeldet werden
- Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte.
- Meldungen und Sanktionen
- Handwerkerbonus verlängert
- Der Handwerkerbonus wurde verlängert. Er gilt für alle Handwerksleistungen, die bis zum 31.12.2017 erbracht werden.
- Wenn Sie den Handwerkerbonus beantragen, erhalten Sie nach Umbauarbeiten, wie z. B. Austausch der Fenster oder Böden, 20 % der Kosten der Handwerksleistung (max.€ 600,00) wieder zurück.
- Geförderte Maßnahmen
- BMF erstellt Kontenregister
- Das Kontenregister ist ein Register des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Eingetragen werden Konten im Einlagen-, Giro-, Bauspar- und Depotgeschäft. Die Daten sind noch zehn Jahre nach dem Ablauf des Jahres der Auflösung des Kontos bzw. Depots aufzubewahren. Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, die Daten über die Konten elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.
- Inhalt des Kontenregisters
- Auskünfte aus dem Kontenregister
- Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer
- Ein Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohn- oder Geschäftssitz hat und dessen jährliche Nettoumsätze € 30.000,00 nicht übersteigen.
- Der Kleinunternehmer ist unecht von der Umsatzsteuer befreit – das heißt, er darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und sich für Einkäufe keine Vorsteuer abziehen.
- Verzicht auf die Befreiung
- Haftung für Bauleistungen
- Die wichtigsten Absetzbeträge im Überblick
- Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderabsetzbetrag
- Mehrkindzuschlag ab drei Kindern
- Unterhaltsabsetzbetrag
- Verkehrsabsetzbetrag seit 1.1.2016
- Pensionistenabsetzbetrag
- Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Abhängig vom Vorjahresumsatz müssen Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) entweder monatlich oder vierteljährlich erstellen.
- Die UVA muss aufbewahrt und ab Erreichen von bestimmten Grenzwerten an das Finanzamt übermittelt werden.
- Vorjahresumsatz bis € 30.000,00
- Vorjahresumsatz bis € 100.000,00
- Vorjahresumsatz über € 100.000,00
- Umsatzsteuerjahreserklärungen
- Der Unternehmer hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. In ihr werden alle monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres zusammengefasst. Sie ist bis 30.4. des Folgejahres einzureichen.