(BMF-Erlass vom 28. Dezember 2011, GZ 010102/0007-IV/2/2011).
Auf der homepage https://findok.bmf.gv.at/ wurde vom BMF die Kassenrichtlinie 2012 veröffentlicht. Sie gibt die Rechtsansicht des BMF zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen, die den gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten entsprechen, wider.
Somit hat die Abgabenbehörde nun nachweislich dargelegt, welche Anforderungen an Kassensysteme gestellt werden, um als ordnungsgemäß zu gelten.
Drucken Sie sich die „Kassenrichtlinie 2012“ im unten angeführten Link aus und besprechen Sie diese mit ihrem Kassensystemlieferanten.
Er wird ihnen die entsprechende Information des Typs (siehe Pkt 4.1) der Kasse geben.
Sollte die Kasse noch nicht auf dem aktuellen Stand sein, sind entsprechende Ergänzungen oder zusätzliche Maßnahmen zum bestehenden Kassensystem längstens bis Ende 2012 vorzunehmen.
Ganz allgemein – auch für jene, die kein Kassensystem verwenden – werden in dieser Richtlinie die erforderlichen Grundaufzeichnungen beschreiben, die jeder Abgabepflichtige zu führen hat (z. händische Losungsaufzeichnungen, Aufzeichnung von Bareinnahmen und –ausgaben, Taxameter u.a.).
Details sind auf der homepage https://findok.bmf.gv.at/ nachzulesen.