Laut Bundesabgabenordnung darf die Behörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung schätzen, wenn sich diese nicht ermitteln oder berechnen lassen.
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)
Schenkungen müssen gemeldet werden
Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte.
Meldungen und Sanktionen
Handwerkerbonus verlängert
Der Handwerkerbonus wurde verlängert. Er gilt für alle Handwerksleistungen, die bis zum 31.12.2017 erbracht werden.
Wenn Sie den Handwerkerbonus beantragen, erhalten Sie nach Umbauarbeiten, wie z. B. Austausch der Fenster oder Böden, 20 % der Kosten der Handwerksleistung (max.€ 600,00) wieder zurück.
Geförderte Maßnahmen
BMF erstellt Kontenregister
Das Kontenregister ist ein Register des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Eingetragen werden Konten im Einlagen-, Giro-, Bauspar- und Depotgeschäft. Die Daten sind noch zehn Jahre nach dem Ablauf des Jahres der Auflösung des Kontos bzw. Depots aufzubewahren. Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, die Daten über die Konten elektronisch mittels FinanzOnline zu übermitteln.
Inhalt des Kontenregisters
Auskünfte aus dem Kontenregister
Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer
Ein Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohn- oder Geschäftssitz hat und dessen jährliche Nettoumsätze € 30.000,00 nicht übersteigen.
Der Kleinunternehmer ist unecht von der Umsatzsteuer befreit – das heißt, er darf keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und sich für Einkäufe keine Vorsteuer abziehen.
Verzicht auf die Befreiung
Haftung für Bauleistungen
Die wichtigsten Absetzbeträge im Überblick
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag
Kinderabsetzbetrag
Mehrkindzuschlag ab drei Kindern
Unterhaltsabsetzbetrag
Verkehrsabsetzbetrag seit 1.1.2016
Pensionistenabsetzbetrag
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Umsatzsteuervoranmeldungen
Abhängig vom Vorjahresumsatz müssen Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) entweder monatlich oder vierteljährlich erstellen.
Die UVA muss aufbewahrt und ab Erreichen von bestimmten Grenzwerten an das Finanzamt übermittelt werden.
Vorjahresumsatz bis € 30.000,00
Vorjahresumsatz bis € 100.000,00
Vorjahresumsatz über € 100.000,00
Umsatzsteuerjahreserklärungen
Der Unternehmer hat nach Ablauf des Kalenderjahres eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. In ihr werden alle monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen eines Jahres zusammengefasst. Sie ist bis 30.4. des Folgejahres einzureichen.