Klienteninformation 02/2013

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1. Automatische elektronische Bescheidzustellung seit 07.01.2013

2. Hausdurchsuchung
2.1. Gesetzliche Grundlagen
2.2. Verlauf einer Hausdurchsuchung
2.3. Formen der Hausdurchsuchung
2.4. Bestimmte Amtshandlungen bei einer Hausdurchsuchung

3. Gastgewerbepauschalierungsverordnung 2013

4. Liebhabereirichtlinen 2012 – LRL

Auflösungsabgabe – wichtige Info für die Lohnverrechnung

Mit nachfolgender Information dürfen wir Sie über Konsequenzen mit der Auflösung von Dienstverhältnissen ab dem 01.01.2013 informieren.

Zum Ende eines (freien) Dienstverhältnisses muss der Dienstgeber nach dem (neu geschaffenen) § 2b Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG)

ab 1. 1. 2013 eine Abgabe in Höhe von € 113,– entrichten.

Dieser Betrag wird jährlich erhöht.

Die Auflösungsabgabe ist im Monat der Auflösung des (freien) Dienstverhältnisses gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen fällig und vom Dienstgeber unaufgefordert zu entrichten. Die Gebietskrankenkasse leitet diese Beträge an das AMS weiter.

Das Gesetz sieht aber zahlreiche Ausnahmen von der Auflösungsabgabe vor.

Die Abgabe ist u.a. nicht zu entrichten, wenn

– das Dienstverhältnis auf längstens sechs Monate befristet war
– das Dienstverhältnis während des Probemonats gelöst wird
– ein verpflichtendes Ferial- oder Berufspraktikum beendet wird
– das Lehrverhältnis aufgelöst wird
– der Dienstnehmer gekündigt hat
– der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten ist
– der Dienstnehmer gerechtfertigt entlassen wurde
– das Dienstverhältnis durch den Tod des Dienstnehmers endet
– das Dienstverhältnis dem BUAG unterliegt
– ein geringfügiges Dienstverhältnis gelöst wird

Da die Verpflichtung zur Entrichtung der Auflösungsabgabe an das Ende eines arbeitslosenversicherungspflichtigen (freien) Dienstverhältnisses anknüpft, fällt die Abgabe auch bei Umwandlung (Reduktion des Beschäftigungsausmaßes) eines vollversicherten (freien) Dienstverhältnisses in ein geringfügiges (freies) Dienstverhältnis an.

Wir hoffen, dass wir mit dieser kurzen Information einen Überblick schaffen konnten und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

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Klienteninformation 11/2012

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1. Steuerflüchtlinge in die Schweiz – Einmalige Abgeltung oder Selbstanzeige?

2. Förderung von freiwilligen Engagements versus „Freiwillige“ statt Zivildiener

3. Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz ab 01.01.2013

4. Gutscheine (Geschenkbons) im Zivil- und Steuerrecht – 30 Jahre gültig?

5. Energieabgabevergütung für Dienstleistungsbetriebe – Versagung nicht verfassungswidrig

6. Organisationshandbuch der Finanzverwaltung

7. Grundbuchseintragungsgebühr ab 01.01.2013 vom Verkehrswert

8. Gaststättenpauschalierung bis 2012 anwendbar

9. Pauschalierung bei Land- und Forstwirten – Neuregelung ab 2014

10. Abfuhr des Service-Entgelts für die E-Card von EUR 10,00 im November 2012

11. Voraussichtliche SV-Werte 2013

12. Vignettenpreiserhöhung 2013

13. Abgabenänderungsgesetz 2012 – Einkommen- und Umsatzsteuer

Klienteninformation 10/2012

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1. Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 mit Wirkung ab 01.01.2013

2. Kassenrichtlinie (KRL) 2012 – speziell für Gastronomie, Taxi ua
2.1. Rechtliche Grundlagen
2.2. Kassentypen
2.3. Dokumentation
2.4. Aufbewahrung und Datensicherung

3. Betriebliche Altersvorsorge im Lichte der Pensionsreform ab 01.01.2013

4. Scheindienstverhältnis versus Formalversicherung
4.1. Fatale Folgen für nicht anerkannte Dienstverhältnisse – vor allem im Familienverband

5. Neue Maßnahmen gegen „Bescheide“ seit 01.09.2011
5.1. Bescheidberichtigung – Gesetz ab 01.09.2011 wird ab 01.01.2013 wieder außer Kraft gesetzt
5.2. Bescheidaufhebung gem. § 295 Abs 4 BAO

6. Anspruchszinsen ab 01. Oktober 2012 – 2,38 %

7. Anfragen zu UID-Nummer neu

Klienteninformation 09/2012

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1. Stabilitätsgesetz – 2.StabG 2012
1.1. Sozialversicherung – ua Pensionskontoerstgutschrift zum 01.01.2014
1.2. Pensionsarten
1.3. Altersteilzeit
1.4. Arbeitsmarktrecht – ua Auflösungsabgabe bei Kündigungen

2. Keine Mitteilungspflicht gem. § 109b (2) 2 EStG für Vermittlungsleistungen bei fehlendem Inlandsbezug

3. Informationen zum Kommunalsteuergesetz und der Kommunalsteuerprüfung
3.1. Umfangreiche (124 Seiten umfassende) Rechtsansicht basierend auf Rechtsprechung und Gesetz
3.2. Kommunalsteuerprüfung – im Rahmen der GPLA durch Finanzamt oder GKK, weiterhin jedoch Recht der Gemeinden auf Nachschau

4. Wichtige Termine per 30.09.2012

5. Begutachtungsentwurf Abgabenänderungsgesetz 2012
5.1. EU-Amtshilfegesetz – ab 01.01.2014 automatischer Informationsaustausch
5.2. Umsatzsteuer – Vorsteuerabzug nach Ist-System bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
5.3. Rechnungsausstellung in elektronischer Form erleichtert

6. Energieausweis neu ab 01. Dezember 2012

Klienteninformation 07/2012

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1. Wertzuwachssteuer trotz realisiertem Wertverlust seit 01. April 2012 – kein Scherz!

2. EStR-Wartungserlass 2011
2.1. Spendenbegünstigung
2.2. Forschungsprämie
2.3. Pensionsrückstellung
2.4. Strafen und Geldbußen

3. Energieabgabe-Richtlinien 2011

4. Wien: U-Bahn-Steuer – Erhöhung um 177,78 %