Wir freuen uns mitteilen zu können, dass seit Anfang Jänner 2022 Frau Daniela Kronsteiner als neue Mitarbeiterin unser Team verstärkt. Frau Kronsteiner ist überwiegend in der Finanzbuchhaltung tätig. Durch ihre Ausbildung hat sie auch Kenntnisse in der Lohnverrechnung und wird Frau Hiebler bei der Lohnverrechnung unterstützen.
Archiv der Kategorie: News
Standort
8010 Graz, Wartingergasse 37-39, 1. Stock
Klienteninformation 03/2016
- Begünstigungen für den Zuzug von ausländischen Fachkräften
- Werbungskostenpauschale für Expatriates
- Wer ist lt. VO ein Expatriate?
- Höhe des Werbungskostenpauschales
- Neue Zuzugsbegünstigungen für Wissenschaftler und Forscher
- GSVG: Beitragsgrundlagen anpassen – Herabsetzung/Erhöhung
- Erhöhung der KESt auf 27,5 % seit 01.01.2016
- Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Änderung für die GmbH
- Behandlung der Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen
- Erhöhung hat keine Auswirkung auf Kapitalgesellschaften
- Änderungen beim Vermieten von Wohngebäuden
- Aufteilung Grund- und Gebäudewert laut VO
- Verteilung von Instandhaltungsaufwendungen – nunmehr 15 Jahre
- Verteilung von Instandsetzungsaufwendungen (z.B. Fenstertausch) – nun auf 15 Jahre zu verteilen
- Änderung der AfA beim Vermieten von Betriebsgebäuden
- Liebhaberei bei einem Ferienhaus
- Was ist Liebhaberei?
- Prognoserechnung
- Außergewöhnliche Belastungen
- Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
- Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
- Finanzamt verschickt keine Zahlungsanweisungen
- Buchungsmitteilungen
- Zahlungsanweisungen
- Neuerungen für PKWs seit 01.01.2016 aufgrund der Steuerreform
- Änderungen beim PKW-Sachbezug
- Sachbezug auf Basis der gefahrenen Kilometer
- Vorsteuerabzug für Elektroautos
- NoVA-Rückerstattung für Private
- Nicht steuerpflichtige Gewinne
- Welche Gewinne sind nicht steuerbar?
- Welche Gewinne sind steuerbar?
- Gewinn aus einer Show
- Preisgelder
Änderung der Sachbezugswerteverordnung – PKW-Sachbezug wird angehoben
Der Sachbezug für Dienstwagen wird ab 1.3.2014 erhöht (BGBl. II Nr. 29/2014 vom 19.2.2014). Der Höchstwert für den Sachbezug für private Fahrten mit dem Dienstwagen wird auf EUR 720 pro Monat (bisher EUR 600) angehoben.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_II_29/BGBLA_2014_II_29.html
Geplante Einführung des Handwerkerbonus ab Juli 2014
Laut jüngsten Medienberichten soll ab Juli 2014 ein sogenannter „Handwerkerbonus“ eingeführt werden. Demnach sollen Private die Rückerstattung der Vorsteuer aus Handwerkerleistungen von bis zu EUR 600 Vorsteuer/Jahr beantragen können. Gefördert werden sollen nur die Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung des eigenen Wohnraums im Inland. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit im BMF in Ausarbeitung, eine gesetzliche Regelung soll im März 2014 im Parlament beschlossen werden.
Glückwunsch zur bestandenen Steuerberater-Prüfung
Wir gratulieren unserer (Ex)auszubildenden,
Mag. Ines Peischl
ganz herzlich zur erfolgreich bestandenen Steuerberater-Prüfung.
Wir freuen uns sehr, dass Frau Mag. Peischl weiterhin in unserer
Kanzlei als Berufsträger tätig sein wird, wir sie als Verstärkung in unserem
Team behalten können und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und Spaß.
Auflösungsabgabe – wichtige Info für die Lohnverrechnung
Mit nachfolgender Information dürfen wir Sie über Konsequenzen mit der Auflösung von Dienstverhältnissen ab dem 01.01.2013 informieren.
Zum Ende eines (freien) Dienstverhältnisses muss der Dienstgeber nach dem (neu geschaffenen) § 2b Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG)
ab 1. 1. 2013 eine Abgabe in Höhe von € 113,– entrichten.
Dieser Betrag wird jährlich erhöht.
Die Auflösungsabgabe ist im Monat der Auflösung des (freien) Dienstverhältnisses gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen fällig und vom Dienstgeber unaufgefordert zu entrichten. Die Gebietskrankenkasse leitet diese Beträge an das AMS weiter.
Das Gesetz sieht aber zahlreiche Ausnahmen von der Auflösungsabgabe vor.
Die Abgabe ist u.a. nicht zu entrichten, wenn
– das Dienstverhältnis auf längstens sechs Monate befristet war
– das Dienstverhältnis während des Probemonats gelöst wird
– ein verpflichtendes Ferial- oder Berufspraktikum beendet wird
– das Lehrverhältnis aufgelöst wird
– der Dienstnehmer gekündigt hat
– der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten ist
– der Dienstnehmer gerechtfertigt entlassen wurde
– das Dienstverhältnis durch den Tod des Dienstnehmers endet
– das Dienstverhältnis dem BUAG unterliegt
– ein geringfügiges Dienstverhältnis gelöst wird
Da die Verpflichtung zur Entrichtung der Auflösungsabgabe an das Ende eines arbeitslosenversicherungspflichtigen (freien) Dienstverhältnisses anknüpft, fällt die Abgabe auch bei Umwandlung (Reduktion des Beschäftigungsausmaßes) eines vollversicherten (freien) Dienstverhältnisses in ein geringfügiges (freies) Dienstverhältnis an.
Wir hoffen, dass wir mit dieser kurzen Information einen Überblick schaffen konnten und stehen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Elektronische Rechnung
Für Umsätze ab 1.1.2013 gelten wesentliche Erleichterungen für die elektronische Rechnungslegung. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
BMF-Information zur neuen Imobilienertragsteuer
Das Bundesministerium hat auf seiner Website unter Steuern/Aktuelles eine Information über die seit 1. April 2012 geltende Immobilienertragsteuer veröffentlicht. Anhand von Beispielen wird die Neuregelung näher gebracht.
Kassenrichtlinie 2012 / Information über Registrierkassen und Kassensysteme
(BMF-Erlass vom 28. Dezember 2011, GZ 010102/0007-IV/2/2011).
Auf der homepage https://findok.bmf.gv.at/ wurde vom BMF die Kassenrichtlinie 2012 veröffentlicht. Sie gibt die Rechtsansicht des BMF zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen, die den gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten entsprechen, wider.
Somit hat die Abgabenbehörde nun nachweislich dargelegt, welche Anforderungen an Kassensysteme gestellt werden, um als ordnungsgemäß zu gelten.
Drucken Sie sich die „Kassenrichtlinie 2012“ im unten angeführten Link aus und besprechen Sie diese mit ihrem Kassensystemlieferanten.
Er wird ihnen die entsprechende Information des Typs (siehe Pkt 4.1) der Kasse geben.
Sollte die Kasse noch nicht auf dem aktuellen Stand sein, sind entsprechende Ergänzungen oder zusätzliche Maßnahmen zum bestehenden Kassensystem längstens bis Ende 2012 vorzunehmen.
Ganz allgemein – auch für jene, die kein Kassensystem verwenden – werden in dieser Richtlinie die erforderlichen Grundaufzeichnungen beschreiben, die jeder Abgabepflichtige zu führen hat (z. händische Losungsaufzeichnungen, Aufzeichnung von Bareinnahmen und –ausgaben, Taxameter u.a.).
Details sind auf der homepage https://findok.bmf.gv.at/ nachzulesen.